Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Voltpark GmbH, Hamburg

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des von der Voltpark GmbH, Hamburg („Voltpark"), betriebenen Online-Marktplatzes für Batteriespeicherprojekte und weitere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien („Marktplatz"). Sie gelten zudem für sämtliche von Voltpark erbrachten Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Prüfung, Vermarktung und dem Handel solcher Projekte und Projektrechte.

Die AGB finden unabhängig davon Anwendung, ob Informationen oder Leistungen über den Marktplatz, per E-Mail oder auf andere Weise bereitgestellt werden.

(2) Kunden

„Kunden" sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie (teil-)rechtsfähige Personengesellschaften, die ein Nutzerkonto bei Voltpark registriert haben.

Der Marktplatz richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung des Marktplatzes ausgeschlossen.

(3) Vorrang der AGB

Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Voltpark hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

(1) Registrierung und Vertragsschluss

Zur Nutzung des Marktplatzes ist eine Registrierung erforderlich. Nach Eingabe der Registrierungsdaten und Bestätigung der E-Mail-Adresse wird eine Zugangsanforderung des Nutzers erstellt. Voltpark prüft diese Anfrage und kann sie nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.

Erst mit der Bestätigung der Anfrage und der anschließenden Aktivierung des Nutzerzugangs wird der Marktplatz für den jeweiligen Nutzer freigeschaltet. Mit der Aktivierung kommt der Nutzungsvertrag zwischen Voltpark und dem Kunden zustande.

(2) Laufzeit und Kündigung

Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden.

Bereits entstandene Vergütungsansprüche von Voltpark – insbesondere Provisionsansprüche nach § 7 – bleiben von einer Kündigung unberührt.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Angebot des Marktplatzes

Voltpark stellt einen digitalen Marktplatz bereit, auf dem Projekte und Projektrechte im Bereich der erneuerbaren Energien („Vermittlungsobjekte") gelistet, geprüft, bewertet und vermittelt werden können. Vermittlungsobjekte können insbesondere umfassen:

  • Projektrechte wie Netzanschlüsse, Flächenrechte oder Genehmigungen,
  • Entwicklungsprojekte in verschiedenen Stufen (Early/Mid/Late Stage),
  • Ready-to-Build-Projektrechte,
  • Bestandsanlagen,
  • sonstige energiebezogene Projekt- oder Vermarktungsrechte,
  • sowie aus den vorgenannten Kategorien gebildete Portfolios.

(2) Rollen der Kunden

Kunden können auf dem Marktplatz insbesondere als

  • Anbieter („Anbieter") Projekte bzw. Projektrechte einstellen oder
  • Investoren („Investoren") Projekte einsehen, prüfen und Interesse bekunden.

Kommunikation, Strukturierung und Verhandlungsunterstützung können durch Voltpark begleitet werden, ohne dass hierdurch eine Beratung im rechtlichen Sinne begründet wird.

(3) Keine Vertragspartei, keine Beratung

Voltpark wird nicht Vertragspartei der zwischen Anbietern und Investoren geschlossenen Kauf-, Beteiligungs- oder Kooperationsverträge. Voltpark nimmt keine Angebote im eigenen Namen an oder gibt solche ab.

Voltpark erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Entscheidungen über Erwerb, Veräußerung oder Beteiligung an Projekten werden ausschließlich vom jeweiligen Kunden in eigener Verantwortung getroffen.

(4) Keine Gewähr für Inhalte / Projekte

Voltpark tritt nicht als Eigentümer oder Betreiber der Vermittlungsobjekte auf und übernimmt keine Verantwortung für technische, wirtschaftliche oder rechtliche Eigenschaften der Projekte, deren Eignung für bestimmte Zwecke oder den Eintritt wirtschaftlicher Erwartungen.

§ 4 Nutzungsbedingungen / Vertraulichkeit

(1) Vertrauliche Nutzung der Informationen

Alle durch Voltpark bereitgestellten Informationen, Projektunterlagen und Dateninhalte unterliegen strikter Vertraulichkeit und dürfen ausschließlich zur eigenen Prüfung des jeweiligen Vermittlungsobjekts verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine sonstige Nutzung (insbesondere gewerbliche Nutzung) ist nur zulässig, wenn

  • es sich um verbundene oder vertretene Gesellschaften handelt, die im Account entsprechend hinterlegt sind, oder
  • Voltpark der Weitergabe oder Nutzung zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(2) Aktualität der Kundendaten

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner Unternehmens-, Kontakt- oder Vertretungsdaten unverzüglich gegenüber Voltpark mitzuteilen.

(3) Zugangsdaten

Zugangsdaten zum Marktplatz sind vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass unter Verwendung seiner Zugangsdaten keine rechtswidrigen Handlungen vorgenommen werden. Bei Verdacht einer unbefugten Nutzung ist Voltpark unverzüglich zu informieren.

(4) Verbot der unbefugten Weitergabe von Projekt- und Kontaktdaten

Kunden dürfen Projekt-, Angebots- oder Kontaktdaten, die ihnen über den Marktplatz zugänglich gemacht werden, nicht ohne vorherige Zustimmung von Voltpark kopieren, verbreiten, veröffentlichen, an Dritte weitergeben oder massenhaft speichern.

(5) Sanktionen

Bei Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten ist Voltpark berechtigt,

  • Schadensersatz zu verlangen und
  • den Account des Kunden vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen.

Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Pflichten und Zusicherungen der Anbieter

(1) Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Anbieter sind verpflichtet, vollständige, klare und wahrheitsgemäße Informationen zu ihren Projekten bereitzustellen, insbesondere zu

  • technischen Eckdaten,
  • Genehmigungsstand,
  • Zeitplänen,
  • Preisvorstellungen und wesentlichen Vertragskonditionen,
  • weiteren relevanten Projektdaten und -unterlagen.

(2) Eigentum / Berechtigung / Mandat

Der Anbieter sichert zu, dass er

  • entweder rechtlicher Eigentümer der eingestellten Projekt- oder Vermögensrechte ist oder
  • über eine wirksame, nachweisbare Vollmacht bzw. ein Mandat verfügt, das ihn zur Vermarktung des Projekts im Namen des jeweiligen Rechteinhabers berechtigt.

Voltpark ist berechtigt, entsprechende Nachweise (z. B. Mandatsvereinbarungen) anzufordern.

(3) Änderungen am Projekt

Änderungen, die den Wert, den Status oder die Vermarktbarkeit des Projekts wesentlich beeinflussen können (z. B. Genehmigungsstatus, Netzkapazität, Preisvorstellungen), sind Voltpark unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen, mitzuteilen und in den Projektinformationen zu aktualisieren.

(4) Informationspflicht über Abschlüsse / Folgegeschäfte

Der Anbieter verpflichtet sich, Voltpark über den Abschluss von Verträgen in Bezug auf über den Marktplatz vermittelte Projekte sowie über relevante Folgegeschäfte gemäß § 7 unverzüglich zu informieren und auf Anfrage Informationen zu Vertragsdatum und Transaktionsvolumen zu erteilen.

§ 6 Pflichten und Zusicherungen der Investoren

(1) Freigabe durch Voltpark

Nach Registrierung und Freigabe durch Voltpark können Investoren die für sie freigegebenen Projektinformationen einsehen. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht.

(2) Vertretungsbefugnis und Zahlungsfähigkeit

Der Investor sichert zu, dass er

  • voll geschäftsfähig ist und
  • im eigenen Namen oder wirksam für ein Unternehmen oder einen Dritten handelt, den er zur Nutzung des Marktplatzes vertreten darf, und
  • über die wirtschaftliche und organisatorische Fähigkeit verfügt, Transaktionen in der angestrebten Größenordnung durchführen zu können.

(3) Projektdatenfreigabe / Kommunikation

Zur Einsicht in weiterführende Projektdaten muss der Investor eine Freigabe anfordern. Voltpark entscheidet über die Freigabe und koordiniert die weitere Kommunikation mit dem Anbieter.

(4) Kaufinteresse / Expression of Interest

Möchte der Investor ein Projekt erwerben oder sich daran beteiligen, kann er gegenüber Voltpark eine formelle Interessensbekundung („Expression of Interest" / EOI) abgeben. Die Kontaktdaten des Anbieters können nach Ermessen von Voltpark im Anschluss freigegeben werden.

(5) Informationspflicht über Transaktionsabschluss

Der Investor verpflichtet sich, Voltpark unverzüglich über Abschluss, Datum und Volumen von Transaktionen zu informieren, die aus über den Marktplatz vermittelten Kontakten resultieren, damit Voltpark etwaige Vergütungsansprüche nach § 7 prüfen und geltend machen kann.

§ 7 Vergütungsmodelle und Erfolgsgebühr („Kontaktvergütung")

(1) Zugangsmodelle zum Marktplatz

Voltpark kann den Zugang zum Marktplatz in unterschiedlichen Nutzungsmodellen anbieten, insbesondere

  • einen kostenfreien Basiszugang („Free Access"), der es registrierten Investoren ermöglicht, Projekte einzusehen und unverbindliches Interesse zu bekunden, sowie
  • einen kostenpflichtigen Zugang („Business-Plan" oder vergleichbare Tarife) mit erweiterten Funktionen, Auswertungen und Services.

Die jeweils aktuellen Zugangsmodelle, Leistungsumfänge und Preise ergeben sich aus den Angaben auf dem Marktplatz oder aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.

(2) Zahlungsabwicklung für kostenpflichtige Pläne

Entgelte für kostenpflichtige Zugänge oder Zusatzleistungen können – abhängig von den von Voltpark angebotenen Zahlungsmethoden – insbesondere per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, über Online-Zahlungsdienste (z. B. Stripe) oder per Rechnung und Überweisung beglichen werden.

Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Voltpark speichert selbst keine vollständigen Zahlungsdaten, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erforderlich ist. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Voltpark.

(3) Erfolgsgebühr bei Interessenbekundung („Expression of Interest / EOI")

Gibt ein Investor über den Marktplatz eine formelle Interessenbekundung für ein bestimmtes Projekt ab („Expression of Interest", „EOI"), so akzeptiert er damit zugleich die Verpflichtung zur Zahlung einer Erfolgsgebühr („Kontaktvergütung") in Höhe von 1 % des endgültigen Transaktionspreises an Voltpark, sofern es infolge der durch Voltpark vermittelten Verbindung zu einem Vertragsabschluss kommt.

Die Kontaktvergütung

  • bemisst sich nach dem tatsächlich vereinbarten Gesamtkaufpreis oder einem wirtschaftlich vergleichbaren Gegenwert der Transaktion und
  • ist in voller Höhe mit Unterzeichnung des entsprechenden Kauf-, Beteiligungs- oder Projektübertragungsvertrages („Sale and Purchase Agreement" o. Ä.) fällig.

Eine Teilung der Vergütung in Milestones, Rabatte oder sonstige Reduzierungen ist ausgeschlossen, sofern nicht in Textform ausdrücklich etwas anderes mit Voltpark vereinbart wurde.

(4) Geltung für Folgegeschäfte zwischen denselben Parteien

Die Kontaktvergütung gemäß Absatz 3 gilt auch für alle weiteren Transaktionen zwischen denselben Parteien (oder mit ihnen verbundenen Unternehmen),

  • die ursprünglich über den Marktplatz durch Voltpark in Kontakt gebracht wurden und
  • innerhalb von drei Jahren ab Abgabe der jeweiligen Interessenbekundung (EOI) abgeschlossen werden,

auch wenn diese Transaktionen andere Projekte oder Gelegenheiten betreffen.

In diesen Fällen beträgt die Kontaktvergütung ebenfalls 1 % des jeweiligen Transaktionsvolumens.

(5) Bestätigungspflichten und Nachweise

Voltpark ist berechtigt, von den beteiligten Parteien schriftliche Bestätigungen über

  • den Abschluss einer Transaktion,
  • das Datum des Vertragsschlusses sowie
  • die Höhe des Transaktionspreises

anzufordern, um die Kontaktvergütung berechnen und abrechnen zu können.

Die Parteien sind verpflichtet, diese Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen und auf Anfrage geeignete Nachweise (z. B. Auszüge aus Kaufverträgen, Side Letters, Closing-Statements) zur Verfügung zu stellen.

(6) Vorkenntnis

Investoren müssen Voltpark innerhalb von 14 Tagen nach Freischaltung eines Projekts schriftlich mitteilen und nachweisen, wenn ihnen das konkrete Vermittlungsobjekt bereits vor der Freischaltung durch Voltpark nachweislich bekannt war.

Erfolgt kein entsprechender Nachweis innerhalb dieser Frist, kann sich der Investor im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung der Kontaktvergütung nicht auf eine behauptete Vorkenntnis berufen.

§ 8 Inhalte, Rechte Dritter und Freistellung

(1) Verantwortlichkeit für Inhalte

Voltpark haftet nicht für Inhalte, Daten oder Dokumente, die von Kunden eingestellt werden. Für deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aktualität ist ausschließlich der jeweilige Kunde verantwortlich.

(2) Rechte Dritter / Gesetzestreue

Der Kunde sichert zu, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte) verletzen und mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen.

(3) Freistellung

Der Kunde stellt Voltpark von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von vom Kunden eingestellten Inhalten, Angaben oder Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Marktplatzes geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 9 Ablehnung, Löschung und Sperrung von Accounts

Voltpark ist berechtigt,

  • Angebote oder Inhalte abzulehnen, zu entfernen oder zu bearbeiten sowie
  • Nutzerkonten vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen,

wenn der Kunde

  • gegen diese AGB verstößt,
  • gegen geltendes Recht handelt,
  • den Marktplatz missbräuchlich nutzt oder
  • berechtigte Interessen von Voltpark oder anderen Kunden dies erfordern.

Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung eines Accounts oder bestimmter Inhalte besteht nicht.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Allgemeiner Haftungsausschluss

Voltpark übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, Projektdaten oder sonstiger Inhalte. Die Nutzung des Marktplatzes erfolgt auf eigenes Risiko der Kunden.

(2) Haftung für einfache Fahrlässigkeit

Voltpark haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden,

  • die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder
  • die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) resultieren.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Haftungsbegrenzung der Höhe nach

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Voltpark der Höhe nach auf den Betrag derjenigen Vergütung beschränkt, die Voltpark im Zusammenhang mit der jeweiligen streitgegenständlichen Transaktion vom jeweiligen Kunden tatsächlich erhalten hat.

(4) Keine Haftung für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden

Voltpark haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

(5) Zwingende Haftungstatbestände

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche

  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie
  • in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 11 Datenschutz

Es gilt die auf dem Marktplatz veröffentlichte Datenschutzerklärung. Voltpark verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur, soweit dies zur Bereitstellung, Abwicklung und Weiterentwicklung des Marktplatzes sowie der zugehörigen Dienstleistungen erforderlich ist.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Nutzungsverhältnis ist Hamburg.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung Hamburg.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Voltpark kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Hierauf wird Voltpark in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 14 Streitschlichtung

Der Marktplatz richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Voltpark nimmt daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

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