Am 15. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil gefällt, das die wirtschaftliche Planung von Batteriespeicher-Projekten in Deutschland nachhaltig verändert. Mit dem Beschluss EnVR 1/24 bestätigte das Gericht, dass Baukostenzuschüsse (BKZ) für den Netzanschluss von Batteriespeichern grundsätzlich zulässig sind. Damit folgt der BGH der Linie der Bundesnetzagentur (BNetzA), die das sogenannte Leistungspreismodell als Bemessungsgrundlage eingeführt hatte.
Was sind Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher?
Ein Baukostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung des Anschlussnehmers an den Netzbetreiber, die bei der Herstellung oder Verstärkung eines Netzanschlusses fällig wird. Laut Bundesnetzagentur dienen Baukostenzuschüsse als Lenkungsinstrument, um die Nachfrage nach Anschlussleistung zu steuern und den Netzausbau verursachungsgerecht zu gestalten.
Bis zum Urteil 2025 war unklar, ob Batteriespeicher, die Strom nicht nur entnehmen, sondern auch einspeisen, von dieser Regelung ausgenommen werden könnten. Gerade bei großen Batteriespeichern ab 10 MW konnten die Zuschüsse schnell sechsstellige Beträge erreichen – ein Risiko, das viele Projektentwickler zurückhielt.
Der Rechtsstreit: Vom OLG Düsseldorf zum BGH
Im Dezember 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 3 Kart 183/23) entschieden, dass die Erhebung eines Baukostenzuschusses bei netzgekoppelten Speichern diskriminierend sei. Das Gericht argumentierte, Speicher seien keine klassischen Verbraucher.
Der BGH hob dieses Urteil am 15. Juli 2025 auf. In der Entscheidung heißt es, die Einspeisefunktion eines Batteriespeichers ändere nichts an der Dimensionierung des Anschlusses – maßgeblich bleibe die beantragte Entnahmekapazität. Der Netzbetreiber dürfe daher nach dem Leistungspreismodell der Bundesnetzagentur abrechnen.
Damit bestätigt der BGH, dass Batteriespeicher denselben Anschlussregeln unterliegen wie andere Großverbraucher.
Bedeutung des Urteils für Projektentwickler und Investoren
Mit dem Urteil besteht endlich Rechtssicherheit, doch für Projektentwickler bedeutet es zusätzliche finanzielle Hürden:
Erstens: Frühzeitige Kostenbelastung – Baukostenzuschüsse werden oft schon bei der Netzanschlusszusage fällig, lange bevor ein Batteriespeicher Erträge generiert.
Zweitens: Realistische Leistungsdimensionierung – da sich der BKZ nach der bestellten Leistung richtet, führt eine zu großzügige Dimensionierung direkt zu höheren Kosten.
Drittens: Finanzierungsfolgen – Banken und Investoren betrachten BKZ künftig als festen Bestandteil der Projektkosten.
Viertens: Netzplanung & Kommunikation – die Bundesnetzagentur hat präzisiert, dass Baukostenzuschüsse auch oberhalb der Niederspannungsebene erhoben werden dürfen.
Handlungsempfehlungen für laufende und geplante Projekte
Projektentwickler sollten jetzt prüfen, wie sich Baukostenzuschüsse auf bestehende Planungen und Wirtschaftlichkeitsmodelle auswirken. Wichtig ist, Netzanschlusskosten und BKZ-Risikopositionen frühzeitig in die Projektfinanzierung einzubeziehen.
Auch vertragliche Regelungen wie Zahlungscaps, Staffelzahlungen oder Rücktrittsklauseln bei verzögerten Netzanschlüssen werden künftig Standard.
Darüber hinaus lohnt es sich, Alternativen zu prüfen – etwa die Bündelung mehrerer kleinerer Speicher oder die Co-Location mit PV- oder Windanlagen, um vorhandene Netzkapazitäten zu nutzen und den Baukostenzuschuss anteilig zu reduzieren.
Fazit
Das BGH-Urteil schafft Rechtssicherheit, aber keine finanzielle Entlastung. Batteriespeicher-Projekte bleiben kapitalintensiv, insbesondere wenn Baukostenzuschüsse früh fällig werden. Wer wirtschaftlich erfolgreich sein will, muss Netzplanung, BKZ-Management und Finanzierung künftig als integriertes Paket verstehen.
Wenn Ihr Projekt aufgrund eines hohen oder frühzeitigen Baukostenzuschusses stockt, können wir helfen – wir kaufen Batteriespeicher-Projekte (Ready-to-Build oder in Entwicklung), bei denen Netzanschlusskosten die Umsetzung blockieren.