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Netzanschluss

Netzanschluss zugesagt – aber erst 2027: Warum späte Zusagen Speicherprojekte ins Wanken bringen

Voltpark Redaktion
15. Januar 2025
Netzanschluss zugesagt – aber erst 2027: Warum späte Zusagen Speicherprojekte ins Wanken bringen

Am deutschen Stromnetz herrscht Hochbetrieb – und zwar nicht nur physisch, sondern auch administrativ. Immer mehr Projektentwickler von Batteriespeichern (BESS) berichten 2025 von einem neuen Phänomen: Sie erhalten zwar eine Netzanschlusszusage, doch erst für das Jahr 2027 oder später. Die Ursache liegt weniger in der Bearbeitungsdauer der Netzbetreiber, sondern in der fehlenden Netzkapazität und langfristig terminierten Anschlussfenstern, die derzeit durch die Netzplanung begrenzt werden.

Was bedeutet eine späte Netzanschlusszusage?

Ein Netzanschluss mit späterem Realisierungstermin bedeutet, dass die technische Anschlusskapazität bereits reserviert, der tatsächliche Anschluss jedoch auf Jahre hinausgeschoben wird – meist auf 2027, 2028 oder 2029. Damit sind Investitionsentscheidungen gebundenes Kapital, während keine Erlöse generiert werden. Für Batteriespeicher-Projekte mit hohen CAPEX-Anteilen und teuren Komponenten wie Transformatoren oder Mittelspannungsschaltanlagen kann dies die gesamte Wirtschaftlichkeit kippen.

Die Bundesnetzagentur beschreibt diese Situation in ihrem Informationspapier zum Netzanschluss: "Die wachsende Zahl von Anschlussanfragen führt in bestimmten Regionen dazu, dass Netzanschlüsse nur mit zeitlich gestaffelter Inbetriebnahme gewährt werden können."

Warum Batteriespeicher besonders betroffen sind

Batteriespeicher beanspruchen in der Netzplanung eine zweiseitige Anschlussleistung – sowohl für die Einspeisung als auch für die Entnahme. Dadurch werden sie in vielen Netzgebieten so behandelt, als würden sie doppelte Kapazität belegen.

In der Praxis führen diese Anforderungen dazu, dass viele Speicherstandorte zwar technisch genehmigungsfähig sind, aber erst nach Ausbau bestimmter Netzabschnitte oder Trafostationen angeschlossen werden können. Hinzu kommen Transformatoren- und Schaltanlagenengpässe, die laut einer Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) zu Lieferzeiten von "bis zu vier Jahren" führen.

Folgen für Projektentwicklung und Finanzierung

Eine späte Netzanschlusszusage verändert die gesamte Projektökonomie:

Finanzierung – Banken fordern feste Inbetriebnahmedaten; eine Verschiebung auf 2027+ bedeutet höhere Zwischenfinanzierungskosten.

Equipmentpreise – Transformator- und Batteriekosten können sich bis zum tatsächlichen Anschluss stark verändern.

Förderkulisse – Förderprogramme und steuerliche Rahmenbedingungen (z. B. THG-Quoten, Speicherbonus, KWKG-Förderung) laufen oft vor Anschlussende aus.

Projektbewertung – Für viele Entwickler wird ein Weiterverkauf wirtschaftlich attraktiver als das Durchhalten bis zum späten Anschluss.

Die Bundesnetzagentur erlaubt über § 17 Abs. 2b EnWG sogenannte "flexible Netzanschlussvereinbarungen", die einen gestaffelten Anschluss ermöglichen.

Handlungsempfehlungen für Projektentwickler

Wer heute eine Netzanschlusszusage mit Inbetriebnahmedatum 2027 oder später erhält, sollte frühzeitig prüfen:

  • Ob der Netzbetreiber Teilanschlüsse oder provisorische Lösungen zulässt (z. B. begrenzte Leistung bis Netzausbau)
  • Ob eine Abtretung oder Veräußerung des Projekts an einen Investor mit langfristigem Zeithorizont wirtschaftlich sinnvoll ist
  • Wie die eigene Projektfinanzierung auf mehrere Jahre "Leerlauf" eingestellt werden kann
  • Insbesondere Projektentwickler im Bereich BESS > 5 MW berichten derzeit von gestoppten Projekten – nicht wegen Ablehnung, sondern wegen "Zusage 2028+".

    Fazit

    Die deutsche Energiewende ist längst keine Frage der Genehmigungen mehr, sondern eine Frage der zeitlichen Anschlusskapazität. Eine Netzanschlusszusage für 2027 oder 2028 ist faktisch eine Verschiebung um Jahre, die Projektentwickler vor enorme Kapital- und Zeitrisiken stellt.

    Wer jetzt nicht neu plant, riskiert, dass Standorte mit bereits investierten Entwicklungskosten wirtschaftlich entwertet werden.

    Wenn Ihr Projekt aufgrund später Netzanschlusszusagen nicht realisiert werden kann, übernehmen wir. Ob Ready-to-Build oder in Entwicklung – wir restrukturieren und bringen Projekte ans Netz.

    Offizielle Quellen

  • Bundesnetzagentur – Monitoringbericht 2024: Stromnetze und Netzanschlusskapazitäten
  • Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) § 17 Abs. 2b – Flexible Netzanschlussvereinbarungen
  • Bundesnetzagentur – Hinweise zum Netzanschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen
  • BMWK – Kraftwerksstrategie 2024: Investitionshemmnisse bei Netzanschluss und Speicherintegration
  • IMK – Transformatoren-Engpass: Lieferzeiten und Kostenanstieg 2024–2025
  • Bundesnetzagentur – Auslegung zu § 17 Abs. 2b EnWG (flexible Netzanschlussvereinbarungen)