Für viele Projektentwickler von Batteriespeichern (BESS) beginnt die eigentliche Herausforderung nicht mit dem Netzanschluss, sondern mit dem Genehmigungsverfahren. Immer häufiger stocken Speicherprojekte, weil Behörden zusätzliche Gutachten oder Auflagen nachfordern – oft erst kurz vor der geplanten Baugenehmigung oder während der technischen Prüfung.
Was als Routineverfahren beginnt, endet dann schnell in einer monatelangen Verzögerung. Das betrifft nicht nur Großprojekte mit mehr als 10 MW Leistung. Auch kleinere Speicher, die im Rahmen bestehender PV- oder Windstandorte errichtet werden, geraten zunehmend in komplexe Prüfprozesse.
Welche Gutachten werden häufig nachgefordert?
Behörden können je nach Standort und Landesrecht eine Vielzahl von Prüfungen verlangen. Besonders häufig betroffen sind:
Brandschutzgutachten – Nach Vorfällen mit Lithium-Ionen-Batterien haben viele Genehmigungsbehörden die Anforderungen verschärft. Die vfdb empfiehlt seit 2025 neue Mindeststandards für Großspeicher, darunter separate Brandabschnitte, 15 m Sicherheitsabstand und Löschwasser-Rückhaltung.
Schallimmissionsgutachten (TA Lärm) – Selbst bei geringen Betriebsgeräuschen müssen Anlagen nach der TA Lärm bewertet werden.
Wasser- und Bodenschutz – Nach § 62 Abs. 1 WHG sind wassergefährdende Stoffe wie Elektrolyte oder Kühlflüssigkeiten so zu lagern, dass eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen ist.
UVP-Vorprüfung – Die Behörde kann nach § 7 Abs. 3 UVPG eine Vorprüfung anordnen, wenn sie besondere standortbezogene Empfindlichkeiten erkennt.
Warum Auflagen meist spät kommen
Das Problem ist selten der Widerstand der Behörde, sondern der zeitliche Ablauf der Fachbeteiligungen. Im typischen Verfahren werden Fachämter wie Feuerwehr, Umwelt- oder Wasserbehörde erst im späteren Verfahren eingebunden. Erst dann werden zusätzliche Anforderungen sichtbar.
Die AGBF forderte 2024 in einem Fachpapier, dass Lithium-Ionen-Speicher künftig über brandschutztechnisch wirksame Abtrennung verfügen müssen – eine Auflage, die viele bereits eingereichte Genehmigungsunterlagen nicht erfüllten.
Das BMUV wies im Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung 2024 darauf hin, dass Batteriespeicher im Hinblick auf Brand- und Löschwassergefahren künftig verstärkt zu prüfen seien.
Folgen für Projektentwicklung und Finanzierung
Ein unerwartetes Gutachten kann ein Projekt um Monate zurückwerfen – und damit wirtschaftlich entwerten.
Verzögerte Baugenehmigung – Neue Gutachten stoppen den Zeitplan. In manchen Fällen muss das Verfahren neu öffentlich ausgelegt werden.
Mehrkosten – Brandschutz- und Schallschutzmaßnahmen können bis zu 10 % der Projektkosten ausmachen.
Finanzierungsrisiko – Banken verlangen aktualisierte Genehmigungen und Kostenschätzungen.
Investorenzurückhaltung – Späte Auflagen signalisieren Planungsrisiko, viele Investoren meiden Projekte mit unklarer Genehmigungslage.
Im Ergebnis stehen viele Projekte kurz vor der Baugenehmigung und geraten dann in einen administrativen Stillstand.
Handlungsempfehlungen für Entwickler
Projektentwickler sollten in frühen Phasen bereits freiwillig Brand- und Schallgutachten einholen, selbst wenn die Behörde sie (noch) nicht verlangt. Auch die Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr lohnt sich, bevor Unterlagen eingereicht werden.
Für große Anlagen kann ein Genehmigungskonzept nach BImSchG anstelle des einfachen Bauantrags sinnvoll sein, weil es einheitlichere und schnellere Beteiligungsverfahren ermöglicht.
Außerdem gilt: Wird ein zusätzliches Gutachten nachgefordert, sollte geprüft werden, ob das Projekt übertragbar oder veräußerbar ist – bevor sich die Genehmigung um Jahre verzögert.
Fazit
Viele Speicherprojekte scheitern nicht an der Technik, sondern an unerwarteten Gutachten und Auflagen. Brandschutz, Schall, Wasser und UVP-Vorprüfungen sind heute Standardanforderungen – aber werden in vielen Fällen zu spät kommuniziert.
Für Projektentwickler kann das bedeuten: hohe Zusatzkosten, lange Stillstände und verfallende Finanzierungszusagen.
Wenn Ihr Speicherprojekt wegen nachträglicher Gutachten oder Auflagen feststeckt, übernehmen wir. Ob Ready-to-Build oder in Prüfung: Wir prüfen Ihr Projekt, übernehmen bei Bedarf die Nachforderungen und bringen es zur Baugenehmigung.